Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel: Ihr Anspruch und wie wir Ihnen helfen können

Wussten Sie schon? Pflegebedürftige Versicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch (XI §40) Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 € pro Monat (480,00 € pro Jahr). Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Hilfsmittel übernimmt, die die Pflege zu Hause erleichtern.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person verbessern. Dazu gehören unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz

Wie wir Ihnen helfen können

  1. Beratung: Wir informieren Sie über die verschiedenen Pflegehilfsmittel und helfen Ihnen, die passenden Produkte für Ihre Bedürfnisse auszuwählen.
  2. Antragstellung: Wir übernehmen für Sie die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
  3. Direkte Abrechnung: Nach Genehmigung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
  4. Regelmäßige Belieferung: Auf Wunsch liefern wir Ihnen die Pflegehilfsmittel regelmäßig nach Hause.

Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich von uns beraten.